Naturschutz
ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Im Einzelfall können die Anforderungen des Naturschutzes allerdings mit anderen Interessenlagen kollidieren. Konflikte mit dem Naturschutzrecht können jedoch vermieden werden, wenn erforderliche Planungen
- frühzeitig und in hoher Qualität erbracht werden,
- auch in schwierigen Konstellationen akzeptable Kompromisse gesucht werden,
- kontinuierliche Abstimmungen zwischen verschiedenen Interessenlagen und beteiligten Behörden, Verbänden, Vorhabensträgern, Eigentümern und Landnutzern geführt werden und
- innovative Ansätze verfolgt werden.
Dr. Stegner
verfügt über langjährige Kompetenzen (>20 Jahre beruflicher Naturschutz) in den Bereichen
- Naturschutzrecht (BNatSchG, SächsNatSchG, FFH-RL, VSch-RL, Planungsrecht)
- Naturschutzgrundlagen (Arten-, Biotop-, Prozessschutz, Renaturierungsökologie, FFH-Richtlinie)
- naturschutzrelevante Erfassungen und Bewertungen (Arten, MVP, Biotope, Landschaft, Eingriffe)
- Fachplanungen (UVS, LBP, GOP, PE-Pläne, FFH-VP, artenschutzrechtliche VP, FFH-Managementpläne, Schutzwürdigkeitsgutachten, Schutzgebietsausweisung, Naturschutzgroßprojekt)
- Landschaftspflege/umweltgerechte Landwirtschaft (Akquise, Planung, Anleitung, Fördermittelvergabe, cross-compliance)
- Moderation von Konfliktlösungen (Landnutzer vs. Naturschutz)
StegnerPlan erbringt für Ihre Planungssicherheit folgende Leistungen
- Kartierungen und Monitoring von Biotopen und Arten,
- ökologische und artenschutzrechtliche Gutachten und Fachbeiträge (--> Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag),
- Naturschutzfachplanungen (--> Fachplanungen) und naturschutzfachliche Teile von Genehmigungsplanungen (--> Eingriffsregelung),
- ökologische Baubegleitung,
- Beratung bei der Fördermittelakquise in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege,
- Moderation von Konfliktlösungen,
- Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.